Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1985 - III ZR 196/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1144
BGH, 17.01.1985 - III ZR 196/83 (https://dejure.org/1985,1144)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1985 - III ZR 196/83 (https://dejure.org/1985,1144)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1985 - III ZR 196/83 (https://dejure.org/1985,1144)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1144) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln - Rückforderung von gewährten Beihilfen - Rechtliche Struktur der Rücknahme einer Subvention

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 781; GVG § 13; VwVfG § 35
    Rechtsweg für die Rückforderung von öffentlich-rechtlich geregelten, durch ein Kreditinstitut ausgezahlten Subventionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 1001
  • NVwZ 1985, 517
  • WM 1985, 530
  • BB 1985, 619
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.10.1971 - VI ZR 87/69

    Rechtsweg für den Anspruch auf Rückzahlung einer Subvention auf dem Gebiet der

    Auszug aus BGH, 17.01.1985 - III ZR 196/83
    So kann, wenn die Behörde die Bedingungen des Darlehens (Amortisation, Verzinsung, Kündigung usw.) so wie bei einem privaten Darlehensnehmer in einer Schuldurkunde niedergelegt hat, für einen Streit der Parteien, der um die Erfüllung dieser Bedingungen geht, der ordentliche Rechtsweg gegeben sein - dies vor allem dann, wenn mit der Abwicklung des Darlehens eine private Stelle, etwa eine Bank, betraut war (BGHZ 57, 130, 134 f. [BGH 21.10.1971 - VI ZR 87/69] m.w.Nachw.).

    In Fällen der Subventionierung durch verlorenen Zuschuß ist das Subventionsverhältnis in der Regel einstufig (BGHZ 57, 130, 136 [BGH 21.10.1971 - VI ZR 87/69]; BVerwG Urteil vom 28. Juni 1968 - BVerwG VII C 118.66 = JZ 1969, 69 [BVerwG 28.06.1968 - VII C 118/66] = NJW 1969, 809 unter Bezugnahme auf Ipsen, Öffentliche Subventionierung Privater, S. 63; Maurer, AllgVerwR, 3. Aufl., S. 345).

    Die Voraussetzungen der Rückzahlungspflicht liegen aber ebenso wie das Verfahren, in dem sie festgestellt werden sollen, auf der gleichen Ebene des öffentlichen Rechts wie die Voraussetzungen der Subventionsbewilligung (BGHZ 57, 130, 135 f. [BGH 21.10.1971 - VI ZR 87/69]; BVerwGE 32, 283 [BVerwG 02.07.1969 - V C 98/68]; Maurer aaO).

    Die Auszahlung durch die Kreditinstitute war kein gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Bereich verselbständigter "zweiter Akt" im Sinne der Zweistufenlehre, sondern Erfüllung des Bewilligungsbescheides und damit nach dem Zweck der Subvention gewollte Beendigung des Bewilligungsverfahrens und daher wie die Bewilligung selbst öffentlich-rechtlich (vgl. BGHZ 57, 130, 136) [BGH 21.10.1971 - VI ZR 87/69].

  • BGH, 03.05.1984 - III ZR 174/82

    Rechtsweg für Streitigkeiten über Kostenerstattungsvereinbarungen zwischen

    Auszug aus BGH, 17.01.1985 - III ZR 196/83
    Auf den nunmehr im Revisionsrechtszug gestellten und dort auch noch zulässigen Hilfsantrag der Klägerin (Senatsurteil vom 3. Mai 1984 - III ZR 174/82 = ZBlJugR 1984, 575, 577) ist die Sache nach § 17 Abs. 3 GVG an das Verwaltungsgericht Oldenburg zu verweisen.

    Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsrechtszuges sind nach § 97 Abs. 1 ZPO der Klägerin aufzuerlegen, da sie eine Sachentscheidung erstrebt und nicht erreicht hat (Senatsurteil vom 3. Mai 1984 aaO).

  • BVerwG, 28.06.1968 - VII C 118.66

    Erstattung von Förderungsbeiträgen für den Bezug von Handelsdünger - Erstattung

    Auszug aus BGH, 17.01.1985 - III ZR 196/83
    In Fällen der Subventionierung durch verlorenen Zuschuß ist das Subventionsverhältnis in der Regel einstufig (BGHZ 57, 130, 136 [BGH 21.10.1971 - VI ZR 87/69]; BVerwG Urteil vom 28. Juni 1968 - BVerwG VII C 118.66 = JZ 1969, 69 [BVerwG 28.06.1968 - VII C 118/66] = NJW 1969, 809 unter Bezugnahme auf Ipsen, Öffentliche Subventionierung Privater, S. 63; Maurer, AllgVerwR, 3. Aufl., S. 345).

    Ihr Gegenstand ist nur die Unterwerfung, durch die Pflichten übernommen worden sind, die dem öffentlich-rechtlichen Subventionszweck dienen sollen und daher ihrer Natur nach ebenfalls öffentlich-rechtlich sind (BVerwG Urteil vom 28. Juni 1968 aaO).

  • BVerwG, 02.07.1969 - V C 98.68

    Einschaltung des örtlichen Studentenwerks und des Deutschen Studentenwerks bei

    Auszug aus BGH, 17.01.1985 - III ZR 196/83
    Auch wenn die durchführende Stelle eine juristische Person des Privatrechts ist und deshalb nicht ohne weiteres in das Verwaltungsgefüge eingeordnet werden kann, ist die Durchführung der Subventionsvergabe dennoch als öffentlich-rechtlich anzusehen, soweit die Stelle für sich die Befugnis in Anspruch nimmt, die Förderungsmaßnahme, die dem öffentlich-rechtlichen Bereich zuzuordnen ist, rückgängig zu machen (BVerwGE 32, 283 [BVerwG 02.07.1969 - V C 98/68]).

    Die Voraussetzungen der Rückzahlungspflicht liegen aber ebenso wie das Verfahren, in dem sie festgestellt werden sollen, auf der gleichen Ebene des öffentlichen Rechts wie die Voraussetzungen der Subventionsbewilligung (BGHZ 57, 130, 135 f. [BGH 21.10.1971 - VI ZR 87/69]; BVerwGE 32, 283 [BVerwG 02.07.1969 - V C 98/68]; Maurer aaO).

  • BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    Auszug aus BGH, 17.01.1985 - III ZR 196/83
    Rückzahlungspflicht des Subventionsempfängers dann nicht durch die Subventionsregelung als solche begründet wird, wenn diese nicht durch Gesetz, sondern durch Verwaltungsvorschriften erfolgt und deshalb den Staatsbürger nur begünstigen, nicht aber belasten kann, da das ein Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG wäre (BVerwG aaO; vgl. auch BVerwGE 6, 282).
  • BGH, 25.06.1958 - V ZR 275/56

    Wasserentnahme aus dem Rhein

    Auszug aus BGH, 17.01.1985 - III ZR 196/83
    Ob der Inhalt einer von einer Behörde errichteten Urkunde einen behördlichen Akt oder eine bürgerlich-rechtliche Erklärung darstellt, hat das Revisionsgericht selbständig und ohne Bindung an die Auffassung des Berufungsgerichts zu entscheiden, denn es handelt sich hierbei nicht um die Auslegung einer privatrechtlichen Erklärung, sondern um die rechtliche Würdigung eines Sachverhalts (BGHZ 28, 34, 39).
  • OLG Nürnberg, 23.03.2010 - 4 W 2234/09

    Rechtsweg für Anspruch einer Körperschaft öffentlichen Rechts gegen eine

    Auf derartige "verlorene Zuschüsse" ist - anders als bei der Förderung durch Gewährung von Darlehen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 8.9.2005, NJW 2006, 536) - die Zwei-Stufen-Lehre nicht anwendbar (herrschende Meinung, vgl. BGH, Urteil vom 6.11.2008, BGHZ 178, 243; BGH, Urteil vom 17.1.1985, NVwZ 1985, 517; BGH, Urteil vom 12.10.1971, NJW 1972, 210; BSG, Urteil vom 7.12.1983, NJW 1984, 2117; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.10.2000, NVwZ 2001, 354; Dorf, NVwZ 2008, 375; Wittkowski, Anmerkung zum Urteil des BGH vom 17.6.2003, LMK 2003, 162; Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung/Zimmermann, 3. Aufl., § 13 GVG Rdnr. 147; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., Überblick vor § 311 Rdnr. 41).

    Die Einschaltung von Kreditinstituten steht der Annahme einer einstufigen öffentlich-rechtlichen Regelung nicht entgegen (BGH, Urteil vom 17.1.1985, a. a. O.).

  • OLG Naumburg, 18.10.2000 - 11 W 33/00

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten oder zum Verwaltungsgericht bei dem

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2005 - 4 E 1039/04

    Öffentlich-rechtliche Natur einer Zuwendungsgewährung im sog. Bankenverfahren;

    aber BGH, Urteil vom 17.1.1985 - III ZR 196/83 -, NVwZ 1985, 517; OVG NRW Urteil vom 22.9.1982, aaO., S. 229 m.w.N.
  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 60/87

    Rechtsweg für Ansprüche aus einem Schuldanerkenntnis eines Beamten gegenüber dem

    Der erkennende Senat kann diese Feststellung in eigener Zuständigkeit treffen (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 1985 - III ZR 196/83 = LM Nr. 164 zu § 13 GVG zu II 4).
  • BGH, 15.12.1998 - XI ZB 19/98

    Rechtsweg für die Klage einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft gegen ein

    Von einer solchen Gestaltung ist insbesondere bei der Gewährung eines verlorenen Zuschusses auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 1985 - III ZR 196/83, WM 1985, 530, 531; MünchKomm/Wolf, ZPO § 13 GVG Rdn. 154; Kopp, VwVfG 6. Auf. § 54 Rdn. 9; Eyermann/Fröhler/Rennert, VwGO 10. Aufl. § 40 Rdn. 50).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2022 - 4 E 908/22

    NRWE; Rechtsprechungsdatenbank; Datenbank; Einstellung; Veröffentlichungspflicht;

    Da Verwaltungsvorschriften im Hinblick auf die Selbstbindung der Verwaltung in der Frage der Drittbezogenheit nicht anders zu beurteilen sind als Gesetze und Verordnungen, vgl. BGH, Urteil vom 22.5.1984 - III ZR 196/83 -, BGHZ 91, 243 = juris, Rn. 30, m. w. N., können die Erlasse, die der Justizverwaltung ein Ermessen bezogen auf die jeweilige Einschätzung einräumen, ob an einer Gerichtsentscheidung ein öffentliches Interesse besteht und sie deshalb in der Datenbank NRWE einzustellen ist, einen subjektiven Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung nur dann begründen, wenn die das Ermessen einräumende Verwaltungsvorschrift nicht ausschließlich der Durchsetzung von Interessen der Allgemeinheit, sondern - zumindest auch - dem Interesse des durch die Regelung Begünstigten zu dienen bestimmt ist.
  • OLG Jena, 30.10.2018 - 4 U 696/17

    Amtshaftung im Zusammenhang mit einem Verfahren über die Bewilligung von

    Hier ist wegen der Gewährung der Fördermittel durch verlorenen Zuschuss von einem einstufigen Verfahren mit Bewilligung durch Verwaltungsakt auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.1985 - III ZR 196/83 - Rn. 26, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 8 OB 32/11

    Für Streitigkeiten um die Rückgewähr der von einer Kommune als verlorener

    Denn der Streit zwischen den Beteiligten geht nicht um die Erfüllung privatrechtlich gestalteter Bedingungen eines zwischen ihnen geschlossenen Vertrages, sondern ausschließlich um die Bedingungen der Gewährung der Zuwendung (vgl. BGH, Urt. v. 17.1.1985 - III ZR 196/83 -, NVwZ 1985, 517, 518).
  • OLG Brandenburg, 07.12.2005 - 4 U 117/05

    Familienheimförderung gemäß der Richtlinie "Sonderregelungen zur

    Die Parteien streiten in erster Linie darum, ob der Kläger Anspruch auf Gewährung von Fördermitteln nach der FHR-Umzug hat; schon deshalb ist von einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit auszugehen (vgl. BGH Urteil vom 17. Januar 1985 - III ZR 196/83 - WM 1985, 530).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1990 - 13 A 1342/88

    Errichtung eines Krankenhauses; Betrieb eines Krankenhauses; Zugehörigkeit zum

    Allerdings könnte der Verlustausgleich dem öffentlichen Recht dann zuzuordnen sein, wenn er als verlorener Zuschuß Subventionscharakter hätte, weil für solche Fälle die Ansicht vertreten wird, daß eine einstufige öffentlichrechtliche Regelung vorliege (vgl. BGH NVwZ 1985, 517 = MDR 1985, 1001, sowie Knack, VwVfG, 3. Aufl. 1989, § 54 Rdnr. 6.2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht